Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Feriendomizilen durch Las Islas Reisen

Die Las Islas Reisen GmbH („LIR“) bietet auf ihren Internetseiten die Vermittlung von Feriendomizilen von Vermietern auf Basis der nachfolgenden Vermittlungsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese daher aufmerksam durch.

Die nachfolgenden Vermittlungsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von LIR zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter des Feriendomizils wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als Vermieter bezeichnet.

1. Geltungsbereich
2. Buchung und Vertragsschluss
3. Zahlungen des Kunden
4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung), Stornierungsentschädigung, Umbuchungen
5. Kündigung des Vermieters
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
7. Kaution
8. Anzeigepflichten des Kunden bei Mängeln des Feriendomizils
9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter: Behandlung des Feriendomizils sowie Pflichten bei An- und Abreise
10. Haftung von LIR als Vermittlerin, Haftungsbeschränkung, Verjährung
11. Datenschutz
12. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Vermittlungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen LIR und dem Kunden, für den LIR im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675, 631 BGB) als Vermittlerin tätig wird. LIR betreibt insofern eine Vermittlungsplattform für Mietverträge über Feriendomizile. Dargestellt werden dabei ausschließlich die Angebote von Vermietern mit Sitz im EU-Ausland.

1.2 Der Vertragsinhalt des Vermittlungsvertrages besteht in der ordnungsgemäßen Vermittlung einer Einzelleistung (Mietvertrag). LIR erbringt die vom Kunden gewählte Leistung nicht selbst, sondern vermittelt diese vielmehr ausschließlich für die im Angebot genannten Vermieter. Verträge über die gebuchte Leistung kommen somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande. LIR hat keinen Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die Erbringung der vermittelten Leistung durch den Vermieter erfolgt. Auf dessen entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen und die für diese geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird insoweit verwiesen. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die Durchführung oder Erbringung der Leistung selbst zählt nicht zu den Vertragspflichten von LIR.

1.3 Für die an den Kunden vermittelte Einzelleistung, insbesondere den Mietvertrag über das gebuchte Feriendomizil ist LIR lediglich Vermittlerin zwischen dem Kunden und dem Vermieter. Als Vermittlerin einer singulären Einzelleistung unterfällt LIR insoweit nicht dem Pauschalreiserecht der §§ 651a ff. BGB.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde LIR den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter über das Feriendomizil auf der Grundlage seiner Beschreibung im Internet inklusive aller Angaben und auf Basis der Allgemeinen Leistungsbeschreibung dar. Die Anmeldung des Kunden kann mündlich / fernmündlich, schriftlich / per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen. Es wird die Nutzung des Buchungsformulars von LIR im Internet empfohlen.

2.2 Der Mietvertrag über das Feriendomizil kommt erst mit der Annahme des Angebots des Kunden durch den Vermieter zustande. LIR wird den Kunden im Auftrag des Vermieters über die Annahme und den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelte Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und LIR auf eventuelle Unrichtigkeiten und Abweichungen unverzüglich hinzuweisen.

2.3 Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der Mietvertrag kann vom Kunden nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten lediglich die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Für einen Rücktritt des Kunden vom Mietvertrag gilt stets Ziff. 4 dieser Bedingungen.

3. Zahlungen des Kunden

3.1 Die Zahlungsfälligkeiten der vom Vermieter geforderten Zahlungen ergeben sich aus dessen Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen und aus der Buchungsbestätigung. Vorbehaltlich einer solchen Regelung durch den Vermieter ist eine Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung (und bei verbundenen Reiseleistungen: des Sicherungsscheines) in der in dieser ausgewiesenen Höhe innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig und an LIR zu zahlen, wobei der Zahlungseingang auf dem Konto von LIR für die Rechtzeitigkeit maßgebend ist. LIR ist bezüglich sämtlicher Zahlungen an den Vermieter von diesem inkassobevollmächtigt. Die Anzahlung des Kunden wird auf den zu zahlenden Gesamtpreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung vier Wochen vor Beginn der Belegung des Feriendomizils an den Vermieter in bar vor Ort oder an LIR, wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, zu zahlen.

3.3 Eine Zahlung per Scheck ist nicht möglich. Zahlungen per Kreditkarte sind nur möglich, wenn LIR diese Zahlungsart in der Buchungsbestätigung nach Anfrage des Kunden ausdrücklich akzeptiert hat. In diesem Fall gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von LIR vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und LIR ist berechtigt, in Vertretung des Vermieters, einen diesem entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen.

3.4 Werden die fällige An- oder Restzahlung trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist LIR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch in Vertretung des Vermieters, und den Kunden mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz zu belasten. Alle bereits ausgegebenen Dokumente oder Voucher können für ungültig erklärt werden.

4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung), Stornierungsentschädigung, Umbuchungen

4.1 Der Kunde kann von dem vermittelten Mietvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters vorgesehen ist. Er hat den Rücktritt gegenüber LIR als Erklärungsempfängerin für den Vermieter zu erklären und zwar mindestens in Textform, etwa per E-Mail.

Tritt der Kunde als Mieter des Ferienhauses vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, die sich in der Höhe nach dem Belegungspreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter zu erwartenden ersparten Aufwendungen und seinem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Belegung des Ferienhauses richtet. Vorbehaltlich anderweitiger, vom Vermieter festgesetzter Rücktrittsentschädigungen, kann LIR als Inkassobevollmächtigte des Vermieters wie folgt eine Entschädigung, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, verlangen.

4.1.1 Standard Stornierung:

a) bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 20 % des Mietpreises,
b) vom 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
c) vom 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises,
d) ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises.

Darüber hinaus ist LIR berechtigt, als Stornierungsentschädigung für ihre eigenen Aufwendungen bei einem Rücktritt des Kunden einen Betrag von € 52,00 zu berechnen.

4.1.2 Flexible Stornierung: (gilt für gesondert gekennzeichnete Unterkünfte ab dem 21.03.2024)

a) bis 30 Tage vor Anreise kostenlos stornierbar, die Anzahlung bleibt davon unberührt.
b) ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises.

Darüber hinaus ist LIR berechtigt, als Stornierungsentschädigung für ihre eigenen Aufwendungen bei einem Rücktritt des Kunden einen Betrag von € 52,00 zu berechnen.

Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter oder LIR ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen (4.1.1 + 4.1.2) entstanden ist.

4.2 Der Vermieter behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, wenn er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Belegungsleistungen konkret beziffern und belegen kann.

4.3 Umbuchungen und Buchungsänderungen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Stimmt dieser einer Umbuchung zu, so ist LIR berechtigt, bis 90 Tage vor Belegungsbeginn eine Umbuchungsentschädigung von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang zu verlangen. Umbuchungen, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Vermieters nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und bei gleichzeitiger Neubuchung, erfolgen.

4.4 Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt LIR den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Eine solche Versicherung kann der Kunde über die Internetseite von LIR finden.

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5. Kündigung des Vermieters

Der Vermieter kann die Nutzung des Ferienhauses bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder ein anderer, von ihm mit angemeldeter Teilnehmer des Aufenthaltes im Feriendomizil sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. LIR kann Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters aussprechen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm der Vermieter ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen verspäteter Ankunft, vorzeitiger Rückreise oder Nichtantritt wegen Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des gezahlten Preises. LIR wird sich um die Erstattung ersparter Aufwendungen durch den Vermieter im Kulanzwege bemühen, ist hierzu indes nicht rechtlich verpflichtet.

7. Kaution

7.1 Die Höhe einer etwa zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Beschreibung des Feriendomizils und der Buchungsbestätigung, die dem Kunden ausweist, in welcher Form er diese zu leisten hat.

7.2 Die Kaution wird zur Sicherheit des Vermieters für etwaige Schäden des Feriendomizils hinterlegt. Sie ist nach Bestandsaufnahme des Domizils und des Inventars in der Regel am letzten Tag vor Abfahrt des Kunden an ihn zurückzuzahlen. Sofern Gegenansprüche des Vermieters zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abfahrt des Kunden zurückgezahlt. Im Fall eines Schadens am Feriendomizil ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.

7.3 Nicht im Gesamtpreis enthaltene Kosten für Sonderwünsche oder Zusatzleistungen vor Ort sind nach erfolgter Leistung oder auf Wunsch des Vermieters an ihn in bar zu zahlen oder an ihn zu überweisen. Der Vermieter behält sich nach örtlichen Vorschriften vor, Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung, Kaminholz, der Kosten für eine vom Kunden selbst durchzuführende (im Mietpreis nicht enthaltene), aber unterbliebene Endreinigung sowie der Kosten für sonstige, vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen mit der Kaution zu verrechnen.

8. Anzeigepflichten des Kunden bei Mängeln des Feriendomizils

Der Kunde hat bei Ankunft im Feriendomizil vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. LIR ist als Vermittlerin nicht für die Abhilfe verantwortlich und muss diese nicht durchführen. Abhilfe und Mängelrechte richten sich nach den örtlichen Vorschriften des Vermieters.

9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter: Behandlung des Feriendomizils sowie Pflichten bei An- und Abreise

9.1 Das gemietete Feriendomizil darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Der Vermieter kann überzählige Personen aus dem Feriendomizil verweisen. Flächen oder Räumlichkeiten, die in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise als privat gekennzeichnet sind und nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden. Der Mieter ist zur Untervermietung des Feriendomizils nicht berechtigt.

9.2 Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern in dieser nicht anders angegeben, beginnt die Mietzeit am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem, aufgeräumten und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben. Dieser ist an öffentlichen Müllcontainern zu entsorgen und nicht im Feriendomizil zu belassen. Der Mieter ist stets verpflichtet, die Küche in ordentlichem Zustand zu hinterlassen, insbes. das Geschirr gereinigt wieder zu verwahren, Fußböden zu fegen, abzusaugen und feucht zu wischen sowie Sand und andere Fremdkörper aus Couch und Betten zu entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen. Der Kühlschrank muss abgetaut und geöffnet werden. Wird das Feriendomizil nicht oder nicht ordnungsgemäß gereinigt (wie vereinbart) ist der Vermieter berechtigt, nach Ziff. 7.3 und seinen örtlichen Vorschriften die entstandenen Kosten von der Kaution einzubehalten oder über LIR als Inkassobevollmächtigte diese dem Kunden nach Abreise gesondert zu berechnen.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienhaus pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses oder des Inventars des Feriendomizils als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und weist eine solche Versicherung dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das Ferienhaus auf Schäden überprüfen und hat diese sofort zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

9.4 Es ist dem Kunden und seinen Mitreisenden nicht erlaubt, nicht angemeldeten (und vom Vermieter bestätigten) Dritten die Nutzung des Feriendomizils zu ermöglichen, und zwar weder mit deren Pkw, Wohn- oder Campingmobilen oder in anderen Formen. Dritte dürfen weder das Domizil noch seine Einrichtungen (Sanitäreinrichtungen, Pools etc.) nutzen noch Wasser oder Strom über das Feriendomizil beziehen. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur Kündigung nach Ziff. 5 und zur Geltendmachung von Mehrkosten für die Wasser- oder Stromversorgung und Reinigung. Auch das Aufstellen von Zelten, Wohn- oder Campingmobilen durch den Mieter ist auf dem Grundstück des Feriendomizils, vorbehaltlich einer vom Vermieter erteilten Einwilligung, nicht erlaubt.

9.5 Die Mitnahme von Haustieren in das Feriendomizil ist nur erlaubt, wenn nach der Beschreibung des Domizils ausdrücklich Haustiere erlaubt sind, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung durch LIR seine Mitnahme bestätigt wurde. Der Kunde hat in seiner Anmeldung eine genaue Bezeichnung des Haustieres zu geben, das mitgebracht werden soll (Art, Rasse, Größe, Alter). Der Vermieter behält sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall zur Mitnahme nicht zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere). Schlafzimmer dürfen von Tieren nicht betreten, Sofas und Sitzmöbel sowie der Pool von Tieren nicht genutzt werden. Tiere müssen haus- und gartenrein sein.

10. Haftung von LIR als Vermittlerin, Haftungsbeschränkung, Verjährung

10.1 LIR verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem vom Kunden gewählten Vermieter. Die Entscheidung über die Annahme des Vertragsangebotes obliegt alleine dem Vermieter.

10.2 LIR übernimmt die Angaben des Vermieters zum Feriendomizil, die insoweit keine eigenen Zusicherungen bestimmter Eigenschaften der vermittelten Leistungen darstellen, für die LIR einstehen müsste und haftet nur im Rahmen der Ziffern 10.3 und 10.4. Für die vermittelten Leistungen haftet alleine der Vermieter, an die sich der Kunde mit etwaigen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen direkt wenden muss.

10.3 Vorbehaltlich der Vorschriften des § 651w Abs. 2 und 4 BGB übernimmt LIR als Vermittlerin keine Haftung für die Durchführung der vermittelten Reiseleistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Reiseleistungen ab. Hierfür haftet der vermittelte Vermieter. LIR haftet lediglich für die ordnungsgemäße Beratung und Vermittlung sowie nach den allgemeinen Vorgaben des § 651w BGB.

10.4 LIR haftet als Vermittlerin von Einzelleistungen und als Vermittlerin verbundener Reiseleistungen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen LIR ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIR. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder für die Verschuldenshaftung wegen Buchungsfehlern nach § 651x BGB.

10.5 Ansprüche des Kunden gegenüber LIR aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag verjähren bei Vermittlung von Einzelleistungen in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LIR. Ansprüche des Kunden bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, wobei sich der Beginn der Verjährung nach Satz 1 dieser Ziffer richtet.

11. Datenschutz

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert LIR den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. LIR hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, Buchungsanfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen (z. B. Vermieter, Leistungsträger). Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei LIR gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für LIR zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse hallo@las-islas-reisen.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder LIR unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2 Mit einer Nachricht an hallo@las-islas-reisen.de oder unter der unten genannten Anschrift kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und LIR ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder des vermittelten Vertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von LIR vereinbart.

12.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. LIR nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Vermittlerin:

Las Islas Reisen GmbH
Ferienhausvermittlung
Am Thie 3
31171 Nordstemmen
Geschäftsführerin: Myriam Bockemühl
Tel.: +49 (0) 50 69 - 34 87 0
Fax: +49 (0) 50 69 - 34 87 34
hallo@las-islas-reisen.de
https://www.las-islas-reisen.de

Registergericht AG Hildesheim, HRB 204076
USt.-ID: DE297495784

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Reiseleistungen als Einzelleistungen
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung (Ziff. 12.1).
Diese AGB sind urheberrechtlich geschützt.

Allgemeine Leistungsbeschreibung