Roaming im Urlaub

Roaming im Urlaub: Was Handynutzer jetzt wissen müssen

Am 15. Juni 2016 sind in den Ländern der Europäischen Union die Roaminggebühren für die Handynutzung im Ausland weggefallen.

Reisende mit einem europäischen Mobilfunkvertrag telefonieren und surfen seitdem in den 28 Ländern der EU zu ihren heimischen Tarifen.

Trotzdem gibt es einige Regelungen, die Sie kennen sollten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Was genau ist Roaming eigentlich?

Der englische Begriff „Roaming“ bedeutet „herumwandern“ oder „unterwegs sein“. Im Mobilfunkbereich ist er ein Synonym für das Telefonieren in einem anderen Netz als dem des heimischen Providers. Roaminggebühren erheben die Mobilfunkanbieter dafür, dass Kunden mit ausländischen Mobilfunkverträgen ihr Netz benutzen dürfen. Bisher waren sie so hoch, dass kostenbewusstes Telefonieren im Ausland ohne eine spezielle Auslandsoption im Mobilfunkvertrag weltweit nicht möglich war.

Die Provider übernehmen die Kosten

In den 28 Ländern der EU gilt seit dem 15. Juni 2017 das Motto „Roam´ like home“. Durch die Handynutzung in ihren Netzen entstehen Reisenden – von Ausnahmen einmal abgesehen – keine zusätzlichen Gebühren.

Allerdings werden mit den neuen Regelungen die Roaminggebühren nicht völlig abgeschafft. Mobilfunkprovider müssen den Netzbetreibern im europäischen Ausland nach wie vor ein Entgelt für die Netznutzung bezahlen. Jedoch hat das EU-Parlament auch für die sogenannten Großhandels-Roaminggebühren eine Deckelung beschlossen. Für Telefonate zahlen die Provider pro Minute maximal 3,2 Cent an die ausländische Telefongesellschaft, für jede SMS wird ein Betrag von einem Cent erhoben. Die Gebühren für die mobile Datennutzung in fremden Netzen liegt derzeit noch bei 7,70 Euro pro Gigabyte, bis 2022 sollen sie schrittweise auf 2,50 Euro fallen.

Fair-Use-Policy – was damit gemeint ist

Die Fair-Use-Policy der Provider bezieht sich auf die Freiminuten, die Anzahl der SMS sowie das Datenvolumen, die Reisende im europäischen Ländern ohne Kostenaufschlag nutzen können.

Die Grundlage für die Freieinheiten bildet der jeweilige Telefontarif, ihre Fair-Use-Regelungen dürfen die Provider jedoch selbst bestimmen.

Die Deutsche Telekom hat die gebührenfreie Auslandsnutzung ihrer Magenta-Mobil-Tarife auf 1.000 Telefonminuten und 1.000 SMS pro Monat limitiert. Wenn das inkludierte Datenvolumen verbraucht ist, wird die Verbindungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau gedrosselt. Bei den anderen deutschen Anbietern gibt es vergleichbare Limitationen. Wenn sie überschritten werden, haben die Provider das Recht, einen Preisaufschlag bis zur Obergrenze der neuen Großhandels-Roaminggebühren zu verlangen. Allerdings müssen sie ihre Kunden vorab über die Fair-Use-Grenzen und den gegebenenfalls erhobenen Preisaufschlag informieren.

Längere Auslandsaufenthalte & Residenten

Bei längeren Auslandsaufenthalten haben die Mobilfunkprovider ebenfalls das Recht, für Handytelefonate, SMS und die mobile Datennutzung Gebühren einen Preisaufschlag bis zur Höhe der Großhandels-Roaminggebühren zu verlangen. Diese Thematik dürfte für viele Residenten auf Mallorca und in anderen Regionen Spaniens relevant sein, die für Handytelefonate und das mobile Internet ihre deutsche SIM-Card nutzen wollen.

Mit der Zeitbegrenzung für EU-Auslandsaufenthalte ohne Roaminggebühren will der Gesetzgeber verhindern, dass Handynutzer einen günstigen Mobilfunkvertrag im Ausland kaufen und in ihrem Heimatland auf Dauer nutzen. Sie gilt für Mobilfunkteilnehmer, die in einem Vier-Monats-Zeitraum länger als zwei Monate im Ausland leben. Die Provider sind jedoch verpflichtet, ihre Kunden mindestens zwei Wochen vor einem geplanten Preisaufschlag über die Zusatzkosten zu informieren und ihnen die Gelegenheit zu einer Stellungnahme dazu einzuräumen.

Was passiert mit Altverträgen?

Damit Sie die neuen Roaming-Regelungen in der Europäischen Union in Anspruch nehmen können, müssen Sie selbst nichts unternehmen.

Die Provider sind durch die EU-Gesetzgebung sowie nationale Gesetze dazu verpflichtet, alle Altverträge bis zum 15. Juni 2017 entsprechend umzustellen und ihre Kunden darüber zu informieren.

Die früheren, zusätzlich zum Grundvertrag vereinbarten Roaming-Flats verlieren im EU-Ausland ihre Gültigkeit. Ob Sie bei Reisen außerhalb der EU nach wie vor eine Roaming-Flat in Anspruch nehmen können und welche Konditionen dafür gelten, erfahren Sie von Ihrem Telefonprovider.

Roaming auf Mallorca, den Kanaren oder Andalusien

Auf Mallorca, in Andalusien und auf den Kanarischen Inseln müssen Sie im Rahmen der Fair-Use-Policy ihres Mobilfunkanbieters und bei zeitlich begrenzten Aufenthalten nicht mit zusätzlichen Gebühren rechnen.

Ausnahmen

Die Halbinsel Gibraltar an der Südspitze Andalusiens ist ein britisches Überseeterritorium, das zwar zum Europäischen Wirtschaftsraum, jedoch nicht zur Europäischen Union gehört. Den Mobilfunkanbietern steht es daher frei, ob sie Gibraltar und ausgewählte andere Nicht-EU-Länder – beispielsweise die Schweiz oder die Türkei – ebenfalls in ihre EU-Tarife einbeziehen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie hierzu vor Ihren Provider kontaktieren.

Wlan – Die schnelle Alternative

Die gute Nachricht für Individual-Urlauber: Auch in vielen ländlich gelegenen traditionellen Fincas auf Mallorca, Ferienwohnungen auf den Kanaren oder Ferienhäusern in Andalusien ist mittlerweile Wlan in zeitgemäßer Geschwindigkeit verfügbar, so dass man – wenn nicht am Strand – dann zumindest dort online den Wetter-Bericht checken, eine E-Mail schreiben oder per Whats App oder Facebook mit Daheimgebliebenen seine schönsten Urlaubsmomente teilen kann.

Außerdem bieten viele Restaurants, Cafés, Museen und andere öffentliche Einrichtungen ihren Besuchern und Gästen Wifi-Hotspots zur kostenfreien Benutzung an. Hier einige Vorschläge für Formulierungen:

„¿Tiene acceso WiFi?“

„Usted tiene la clave para el WIFI?“

„Ola, quele e lo codico de wifi?“

Artikelbild: © wavebreak3 – Fotolia.com

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